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Finanzlexikon: spekulationssteuer

spekulationssteuer

Die Spekulationssteuer ist eine Steuer, die auf den Gewinn beim spekulativen Verkauf von Gütern erhoben wird. Geregelt ist sie in den § 23 des Einkommensteuergesetzes. Die Spekulationssteuer ist keine eigene Steuerart, sondern die Einkommensteuer auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Sie wird erhoben, wenn

1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte nicht länger als zehn Jahre oder
2. andere Güter nicht länger als ein Jahr im Besitz waren,
3. die Veräußerung vor dem Erwerb erfolgt oder
4. ein Termingeschäft vorliegt.

In einem Veranlagungszeitraum von einem Jahr können bis zu 512 EUR steuerfrei realisiert werden. Wird diese Freigrenze überschritten, muss der gesamte Betrag versteuert werden. Eine Verrechnung mit Verlusten aus Spekulationsgeschäften ist möglich. Am bekanntesten ist die Spekulationssteuer bei Aktien.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 9. März 2004 die Erhebung dieser Steuer in den Jahren 1997 und 1998 für verfassungswidrig. Die Richter erklärten die Regelung im Einkommensteuergesetz wegen einer Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen für nichtig, die darin lag, dass nach den gesetzlichen Vorgaben der Anfall der Spekulationssteuer im Unterschied zu anderen Einkommenarten nur sehr unzureichend erfasst und geprüft wurde (so genanntes strukturelles Vollzugsdefizit).

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